- Rembourskredit
- Rem|bours|kre|dit 〈[rãbu:r-] m. 1; Bankw.〉 kurzfristiger, durch Waren gesicherter Kredit einer Bank an einen Importeur im Überseehandel
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Rembourskredit[rã'buːr-], Sonderform des Akzeptkredits zur kurzfristigen Import- und Exportfinanzierung. Der inländische Käufer (Importeur) bezahlt den ausländischen Verkäufer (Exporteur) mit einem Wechsel, der mit dem Akzept einer international bekannten Bank (Remboursbank) versehen und dadurch überall diskontierungsfähig ist (Wechselrembours). Der Bank dienen Fracht- und Versicherungspapiere (Konossemente, Versicherungsscheine) als Sicherheit.* * *
Rem|bours|kre|dit, der; -[e]s, -e (Bankw.): einem Importeur von seiner Bank zur Bezahlung einer in Übersee gekauften Ware gewährter Kredit.
Universal-Lexikon. 2012.